Feministisch Biertrinken Film-Pubquiz (offline) | Filmhauscafé

Sonntag, 26.09.21 Filmhauscafé 17 Uhr

FEMINISTISCH BIERTRINKEN PUBQUIZ – Filmquiz Special!

Im Rahmen der “Independent Women”-Filmreihe des Filmhauskinos

Wie hieß die Hexen-Freundin der Hauptfigur der popfeministischen Serie Buffy? Wieviele Figuren spielt Tilda Swinton in Suspiria? Wer gilt als die einzige Regisseurin der French New Wave Filmströmung? Wer gewann den Oscar als beste Haupdarstellerin für ihre Rolle in Three Billboards outside Ebbing, Missouri”? Für was steht die Comic- und Filmtrope “Fridging”?

Solche Fragen erwarten euch beim Film Special des Pubquiz von Feministisch Biertrinken! Ob als Team oder allein ratet ihr und zerbrecht euch die Köpfe und kreuzt die richtigsten oder bescheuertsten Antworten an, lauscht fassunglos den Erklärungen und freut euch, wenn ihr gewonnen habt, denn kleine Preise gibts auch.

Ein (queer-)feministisches Pubquiz, diesmal mit Fragen rund um den Film- und Serienkosmos, ausgetüftelt von eve massacre, not_betty, Pola Ruin und Lisa Neher!

Eintritt frei, aber über Spenden freuen wir uns. Und weil Wahlsonntag ist: Tobi Lindemann wird zwischen den Runden die Wahlergebnisse durchgeben und wir gucken, dass wir nach dem Quiz noch einen Bildschirm für die Wahlberichtlivesendungen auftreiben, damit wir gemeinsam gucken, fluchen, diskutieren oder uns gar über den Ausgang freuen können!

Covid-19 Regeln

Es gilt im Künstlerhaus weiterhin die 3-G-Regel.

3-G-Regel bedeuet, das nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zutritt haben.

Als geimpft gilt eine Person, die eine vollständige Schutzimpfung mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweises belegen kann und bei der seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Bei einer genesenen Person, deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt, gilt der vollständige Impfschutz sofort, nachdem eine Impfstoffdosis verabreicht wurde.
Als genesen gelten alle, die vor mindestens 28 Tagen und maximal 6 Monaten am Coronavirus erkrankt waren und dies mit einem Genesenennachweis dokumentieren können.
Als Testnachweis ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler auch schon vor Schulbeginn.

Unabhängig von dieser 3G-Regel ist es weiterhin erforderlich, die allgemeinen Hygienevorgaben wie Abstand halten, medizinische Masken sowie Hände- und Nieshygiene zu beachten und die Kontaktdaten zu erheben.


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